Liebe Community,
die regulatorische Landschaft in Deutschland befindet sich aktuell in einem signifikanten Wandel. Kernelement ist die geplante Erweiterung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG), die den Rahmen für Forschung, wissenschaftliche Analyse und den Umgang mit innovativen chemischen Substanzen substantiell anpassen wird. Ziel der Politik ist klar: Missbrauch verhindern und gleichzeitig seriöse wissenschaftliche Arbeit ermöglichen [2].
Die Bundesregierung hat dabei unmissverständlich betont, dass das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes gilt. Das bedeutet: keine unklaren Catch-All-Verbote, keine undefinierten Analogketten und keine rückwirkenden Regelungen. Legitime Forschung bleibt zulässig und planbar.
„Weiter gefasste Formulierungen [...] widersprächen dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes und eröffneten unendlich viele Varianten.“ [1] [3]
Die politische Leitlinie ist eindeutig: Gesundheitsschutz ja, Einschränkung verantwortungsvoller Forschung nein.
Zeitleiste: Wichtige Meilensteine
- 15.08.2025: Übermittlung des Gesetzesentwurfs an den Bundesrat [2]
- 26.09.2025: Bundesratsbefassung; Forderung nach weitergehenden Strukturverboten [3]
- 02.10.2025: hib-Mitteilung; Ablehnung pauschaler Analogverbote [1]
- 08.–09.10.2025: Vorstellung der sechsten Änderungsverordnung [4]
- 21.11.2025: Voraussichtliche Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
- 22.11.2025: Inkrafttreten der Verordnung (Tag nach der Bekanntmachung)
Rechtlicher Hintergrund und unmittelbare Wirkung
Nach aktueller Rechtslage tritt eine Verordnung am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, sofern kein anderer Zeitpunkt festgelegt wird. Für die sechste Änderungsverordnung zum NpSG ist ein sofortiges Inkrafttreten vorgesehen. Das bedeutet, dass ab dem 22.11.2025 alle dort aufgeführten Substanzen automatisch unter das NpSG fallen und damit in Deutschland nicht mehr frei verkehrsfähig sind.
Wir haben uns daher entschieden, den freien Verkauf betroffener Substanzen vorsorglich bereits zum 14.11.2025 einzustellen, um eine saubere, dokumentierte Abwicklung und klare Trennung zwischen dem offenen Handel und der anschließenden forschungsbezogenen Abgabe zu gewährleisten. So stellen wir sicher, dass alle ausgehenden Sendungen vor dem Inkrafttreten gesetzeskonform abgeschlossen und dokumentiert sind.
Verbleibende Abgabe: Forschung, Industrie und Wissenschaft
Ab dem 15.11.2025 erfolgt eine kontrollierte Abgabe nur noch an verifizierte Nutzer:innen, deren Verwendungszweck nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik als anerkannt gilt. Diese Regelung entspricht exakt der Ausnahmebestimmung nach § 1 Absatz 2 NpSG, die bestimmte Nutzungen explizit vom Verbot ausnimmt.
Zugelassene Empfängergruppen sind insbesondere:
- bestehende Wholesale-Kund:innen mit vorangegangener Legitimitätsprüfung,
- Forschungseinrichtungen, Universitäten und Labore mit dokumentierter Projektbindung,
- Unternehmen mit industriellen oder analytischen Verwendungszwecken.
Alle Bestellungen aus diesem Bereich werden vor Freigabe manuell geprüft, vertraglich dokumentiert und intern archiviert. Dadurch wird sichergestellt, dass jede Abgabe den gesetzlichen Anforderungen an Nachweisführung, Compliance und Dokumentationspflichten entspricht.
Transparenz und Rückblick: Entscheidung vom 24.10.2025
Am 24.10.2025 haben wir nach Freigabe aktueller NpSG-Dokumente kurzfristig alle betroffenen Produkte pausiert und aus dem Shop entfernt. Der Auslöser war ein internes Compliance-Signal, das auf die bevorstehende Gesetzesveröffentlichung hinwies.
Die Gesetzesentwicklung wurde ab 10.10.2025 erkannt, ab 15.10.2025 ausführlich bewertet und nach interner Abstimmung aktiv umgesetzt.
Hinweis zur Vorankündigung: Wichtige Information zum NpSG vom 24.10.2025
Die Entscheidung war korrekt, die Kommunikation hätte proaktiver sein können. Wir lernen aus diesem Feedback.
Optimierte Informations- und Compliance-Prozesse
- gestufte Informationsphasen bei regulatorischen Ereignissen,
- frühzeitige interne Risikoanalysen und Produktbewertungen,
- klare Trennung zwischen Handels- und Forschungsabgabe,
- laufende Monitoring-Prozesse für Gesetzesentwicklungen,
- vollständige Nachvollziehbarkeit aller Transaktionen.
Übergangsphase und kontrollierte Abgabe
Der reguläre Vertrieb betroffener Substanzen ist aktuell noch bis zum 14.11.2025 möglich. Danach gilt:
- Abgabe ausschließlich an verifizierte Forschungseinrichtungen,
- dokumentierte Legitimitätsprüfung und vertragliche Bindung,
- lückenlose Nachweisführung gemäß NpSG und interner Richtlinien.
Diese Vorgehensweise entspricht exakt dem gesetzlichen Rahmen für nach dem Stand von Wissenschaft und Technik anerkannte Verwendungen und gewährleistet die Fortführung legitimer Forschung unter strenger Compliance.
Aktuell verfügbare Bestände
Update vom 07.11.2025: Einige Restbestände von O-DSMT HCl sind wieder verfügbar – jedoch nur solange der Vorrat reicht. Der regulierte Restock befindet sich bereits in Vorbereitung und wird voraussichtlich Mitte bis Ende November abgeschlossen sein.
Ausblick: Stabilität und wissenschaftliche Ausrichtung
Wir entwickeln unser Portfolio verantwortungsvoll weiter und fokussieren uns auf:
- rechtssichere Substanzklassen mit dokumentierter Legaldefinition,
- wissenschaftlich relevante und analytisch belastbare Produkte,
- verifizierte Laborberichte und stabile Lieferketten,
- kontinuierliche Kommunikation mit Forschungspartner:innen.
Parallel evaluieren wir zusätzliche naturbasierte und analytische Produktbereiche. Neue Substanzen werden erst nach rechtlicher Freigabe, Laborprüfung und dokumentierter Qualitätssicherung eingeführt.
Wir investieren weiterhin in:
- Supply-Chain-Stabilität und Nachverfolgbarkeit,
- digitale Compliance-Systeme und Vertragsautomatisierung,
- Harm Reduction, Aufklärung und wissenschaftliche Kooperation,
- Community-Dialog und Feedbackprozesse.
Unser Ziel bleibt ein stabiles, rechtssicheres und wissenschaftsorientiertes Forschungsumfeld.
Euer Remicals.de Team